Für alleine lebende Menschen mit Behinderung, chronischer Krankheit oder altersbedingter Beeinträchtigung ist der Hausnotruf eine Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen. Das Auslösen des Notrufs erfolgt über einen Funksender, den der Nutzer um den Hals oder als Armband trägt. An die Telefondose oder ans Stromnetz ist eine Freisprechanlage angeschlossen und beim Auslösen des Notrufs nimmt ein Mitarbeiter der rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale dann Kontakt mit dem Hilfesuchenden auf. Sollte der Hilfesuchende dabei nicht mehr sprechen können, werden automatisch dessen Name und Adresse an die Notrufzentrale übermittelt. Es gibt auch Notrufsysteme, bei denen neben der Notrufzentrale auch noch bis zu 10 weitere Zielnotrufnummern gespeichert werden können.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat eine übersichtliche Checkliste erstellt, in der weitere Infos über den Hausnotruf und Tipps für die Wahl des "richtigen" Anbieters zu finden sind. Unter anderem erfahren Sie dort auch, welche Kosten dadurch entstehen, welche technischen Voraussetzungen nötig sind, was für Leistungen es gibt und welche Stellen sich eventuell an den Kosten beteiligen: vz Sachsen-Anhalt
Donnerstag, 13. Februar 2014
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