Das Internet ist alltäglicher Teil der Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderungen. Die Fähigkeit zur Nutzung des Internets zählt in Zeiten der social media zur Teilhabe am sozialen Leben. Zählen damit die Kosten, zu dem, was die Sozialhilfe zur Eingliederung Behinderter übernehmen muss?
Die Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht hat in Falle eines blinden behinderten Menschen klargestellt, dass eine PC Schulung im Umfang von 20 Stunden erforderlich ist, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Entscheidend für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft seien nicht nur Kontakte zu nahestehenden Personen wie Familie und Freunde, sondern
auch zu anderen Menschen, die neue Medien im Internet nutzen. In Zeiten von sozialen Medien und Netzwerken sei die Fähigkeit zur Nutzung dieser Möglichkeiten unerlässlich.
Bedeutung der Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die Eingliederungshilfe an den aktuellen Entwicklungen orientieren muss.
Bayer. LSG Urteil vom 16.05.2013 - 18 SO 6/12
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landessozialgericht
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