Das Umweltbundesamt informiert:
Bettwanzen breiten sich in deutschen Wohnungen und Hotels immer mehr aus. Wenn Sie in Ihrer Wohnung Bettwanzen entdeckt haben, bewahren Sie Ruhe.
Befallene Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden, solange sie unbehandelt sind.
Damit die Plagegeister sich nicht weiter verbreiten können, rufen Sie den Schädlingsbekämpfer an. Er wird Ihnen helfen, die Ursache für den Befall zu ermitteln. Denn sie kann Monate zurückliegen: eine Urlaubsreise oder gebraucht gekaufte Möbelstücke.
Sie können den Schädlingsbekämpfer unterstützen, indem Sie Gegenstände
einfrieren oder in die warme Sauna stellen. So vermindern Sie den Einsatz von Insektiziden. Gegenstände, die weggeworfen werden sollen, müssen mit Plastikfolie dicht verpackt werden, damit keine lebenden Tiere entkommen können. Die Entsorgung sollte möglichst der Schädlingsbekämpfer vornehmen.
Um die Tiere nicht aus dem Urlaub mitzubringen, können Sie vorbeugen. Achten Sie auf Stiche, die die Tiere über Nacht beim Blutsaugen hinterlassen. Untersuchen Sie das Zimmer auf Bettwanzenspuren in Betten, hinter Bilderrahmen oder Lichtschalterabdeckungen. Verlangen Sie bei Befall ein anderes Zimmer. Gebrauchte Möbel von der Straße oder aus dem Sperrmüll sollten Sie besser nicht mitnehmen.
Krankheiten übertragen die Bettwanzen, die etwa 2,5 bis 6 Millimeter groß sind, übrigens zum Glück nicht. Quelle: Umweltbundesamt
Zum Thema "Bettwanzenbefall" hat das Umweltbundesamt auch eine kleine, kostenlose Broschüre bereitgestellt. Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen (PDF, 698 KB): Bettwanzenbefall in der Wohnung - Was tun?
Mittwoch, 26. Februar 2014
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