Der Zoll hat auf seiner Homepage neue Infos für Fahrzeugeigentümer zum Thema Kraftfahrzeugsteuer veröffentlicht. Denn bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzverwaltungen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
Was sich eventuell für Sie ändert und wie das alles in Zukunft abläuft erfahren Sie hier: Zoll Kraftfahrzeugsteuer
Donnerstag, 6. Februar 2014
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