Mittwoch, 10. Februar 2016

Energierechnung muss innerhalb 6 Wochen gestellt werden

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt macht darauf aufmerksam, dass Strom- und Gasanbieter sicherstellen müssen, dass ihre Kunden spätestens innerhalb von 6 Wochen die Rechnung erhalten. Dies hatte auch das Landgericht Hamburg in einem Urteil bestätigt, bei dem es darum ging, dass ein Gaskunde erst vier Monate nach Vertragsende seine Schlussrechnung gestellt bekam.

Wenn es zu einer solchen Verspätung kommt, haben Kunden keinen Überblick mehr über ihren Verbrauch und die Kosten. Damit sind sie benachteiligt, wenn sie zum Beispiel einen neuen Tarif suchen oder den Anbieter wechseln möchten.

Was Kunden unternehmen können, wenn sie ihre Rechnung mit Verspätung bekommen, erklärt die Verbraucherzentrale hier: Höchstens sechs Wochen Zeit für die Energierechnung


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