Wer seinem Liebesglück mithilfe von Kontaktanzeigen auf die Sprünge helfen will, sollte vorsichtig sein. Immer wieder kommt es vor, dass hinter scheinbar privaten Annoncen eine Partnervermittlung steckt, die für ihre (manchmal fragwürdigen) Dienste erst einmal viel Geld im Voraus verlangt.
In einem aktuellen Fall ging die Verbraucherzentrale rechtlich gegen die Annonce einer Partnervermittlung vor, weil ihrer Ansicht nach aus der geschalteten Anzeige nicht klar hervorging, ob sie privat oder gewerblich ist. Die Annonce wurde in Ich-Form verfasst und vor der Telefonnummer stand die Abkürzung "pv" - was man durchaus auch als "privat" anstatt "Partnervermittlung" interpretieren kann. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Dienstag, 16. Februar 2016
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...