Wer seinem Liebesglück mithilfe von Kontaktanzeigen auf die Sprünge helfen will, sollte vorsichtig sein. Immer wieder kommt es vor, dass hinter scheinbar privaten Annoncen eine Partnervermittlung steckt, die für ihre (manchmal fragwürdigen) Dienste erst einmal viel Geld im Voraus verlangt.
In einem aktuellen Fall ging die Verbraucherzentrale rechtlich gegen die Annonce einer Partnervermittlung vor, weil ihrer Ansicht nach aus der geschalteten Anzeige nicht klar hervorging, ob sie privat oder gewerblich ist. Die Annonce wurde in Ich-Form verfasst und vor der Telefonnummer stand die Abkürzung "pv" - was man durchaus auch als "privat" anstatt "Partnervermittlung" interpretieren kann. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Dienstag, 16. Februar 2016
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