Grundsätzlich gilt: Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Und in der närrischen Zeit sollten Autofahrer besonders auf ihren Führerschein achten. Aber auch Fahrradfahrer und Fußgänger die alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen müssen unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bereits mit 0,3 Promille können Fahrer eine Straftat begehen, wenn etwa durch ein
alkoholbedingtes Schlangenlinienfahren die Fahruntüchtigkeit
nachgewiesen wird. Der Führerschein muss dann für mindestens sechs
Monate abgegeben werden; hinzukommen eine Geldstrafe und drei Punkte in
Flensburg.
Für Fußgänger gibt es zwar keine Promille-Grenze - wer allerdings zu Fuß und betrunken einen Verkehrsunfall verursacht, muss trotzdem mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und für einen Schaden haften.
Weitere Grenzen sind 0,5 bis 1,09 Promille und ab 1,1 Promille. Mit welchen Strafen und Sperren ertappte Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer unter welchen Umständen rechnen müssen, erklärt der ADAC hier: Nur nüchtern fahren!
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