Samstag, 27. Februar 2016

Sozialgericht Mainz: Krankenkasse muss Wassergymnastik bewilligen

Das Sozialgericht Mainz hat im Falle eines an Psoriasis-Arthritis (entzündliche Gelenkerkrankung) erkrankten Mannes entschieden, dass er nach einer gewissen Zeit Anspruch auf einen Auffrischungskurs für Wassergymnastik hat. Voraussetzung dafür ist es, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt (was in dem Fall so war).

Quelle mit weiteren Infos: Pressemitteilung 4/2016 des Sozialgerichts Mainz

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