Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank GmbH ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot wegen drohender bilanzieller Überschuldung erlassen.
Darüber hinaus wurde von der BaFin angeordnet, die Maple Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen und hat dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind ("Moratorium"). Wiki erklärt: „Moratorium“
Kunden, die Einlagen bei der Maple Bank haben, bekommen im Falle einer Insolvenz des Geldinsitituts ihre Einlagen in Höhe bis zu 100.000 € zurück; denn die Bank gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an.
Falls die BaFin also feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger vorliegen, wird die EdB die betroffene Kundschaft unverzüglich darüber informieren.
Die Maple Bank ist nach eigenen Angaben darüber hinaus noch Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher
Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds soll nach Maßgabe seines
Statuts bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze den Teil der Einlagen abdecken,
der über die gesetzliche Grenze von
100.000 Euro hinausgeht.
Hier ist komplette Pressemitteilung der BaFin mit weiteren Details dazu: BaFin ordnet Moratorium über die Maple Bank GmbH an
Und hier gibt es die Pressemitteilung der Maple Bank zu dem Vorgang: Zum Moratorium der BaFin über die Maple Bank GmbH
Die BaFin betont, dass die Maple Bank GmbH keine systemische Relevanz hat, so dass das Moratorium keine Bedrohung für die Finanzstabilität darstellt. Wohl aber wirft es bei betroffenen Anlegern und Gläubigern möglicherweise Fragen auf, die dieser Antwortkatalog klären soll: Fragen und Anworten zur Maple Bank GmbH
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