Viele Lebensmittel können selbst dann noch wochen- oder
sogar monatelang gegessen werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum
bereits überschritten ist. Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg berichtet: „Doch aus Angst vor Gesundheitsgefahren werfen Verbraucher immer wieder einwandfreies Essen in den Müll“.
Ein abgelaufenes
Mindesthaltbarkeitsdatum sei nicht gleichzusetzen mit schlecht oder
gesundheitsschädlich. „Vorsicht ist eher beim sogenannten
Verbrauchsdatum, etwa auf frischem Hackfleisch, geboten. Das muss
eingehalten werden“, so die Verbraucherschützerin.
In der Checkliste führen die Verbraucherschützer rund
30 Lebensmittel von A bis Z auf und sagen, bei welchen ein abgelaufenes
Mindesthaltbarkeitsdatum nicht automatisch zur Entsorgung führen muss. Dabei wird erläutert welche Anzeichen die verschiedenen Lebensmittel zeigen,
wenn sie nicht mehr verzehrt werden sollten und was das konkret für den
eigenen Haushalt bedeutet.
Die Checkliste „So erkennen Sie, ob Lebensmittel noch gut sind“ kann unter www.vzhh.de/media/1776
kostenlos heruntergeladen werden.
Die Liste ist auch als handlicher
Flyer zum Ausklappen für 1,00 Euro, zuzüglich Porto und Versandkosten,
im Online-Shop der Verbraucherzentrale Hamburg unter https://shop.vzhh.de erhältlich.
Montag, 12. März 2018
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