Mittwoch, 16. Oktober 2019

ADAC-Tipps: Reifenwechsel

Die Faustformel für Winterreifen lautet: von Oktober bis Ostern (O bis O). Dies ist allerdings in Deutschland nicht rechtlich bindend, denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum angeknüpft ist, gibt es hierzulande nicht.

Stattdessen gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen oder Ganzjahresreifen aufziehen.

Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem droht mit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Nicht nur für den Fahrer, auch für den Halter kann das Fahren ohne die richtige Bereifung teuer werden: Da der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

Der ADAC hat hier Infos für den Reifenwechsel veröfffentlicht:

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