Donnerstag, 17. Oktober 2019

Organspende-Regelungen in der EU

In Europa gibt es kein einheitliches Gesetz zur Organspende - d.h. es kann sein, dass einem Organe entnommen werden, wenn man im Ausland verstirbt (ist auch davon abhängig, wie der Tod dann im jeweiligen Land definiert wird bzw. an was er dort rechtlich geknüpft ist).

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat daher eine interaktive EU-Karte erstellt, mit deren Hilfe man nachlesen kann, welche Regelung in welchem eurpäischen Land gilt und was man im Vorfeld einer Reise in das jeweilige Land tun sollte, wenn man seine Organe nicht spenden möchte.

In der EU gibt es auf die einzelnen Länder bezogen folgende Möglichkeiten:
  • die Entscheidungslösung (die derzeit noch in Deutschland gilt | Stand: Oktober 2019)
  • die (Erweiterte) Zustimmungslösung 
  • die Widerspruchslösung (mit Einspruchsrecht der Angehörigen
  • und die Widerspruchslösung.  

                 ➨   Zur interaktiven Karte

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