Nach dem Insolvenzantrag Ende Januar wurde das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 16.10.2019 für die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) eröffnet.
Was das Insolvenzverfahren für die Kunden bedeutet und was sie nun beachten sollten erklärt die Verbraucherzentrale Bayern hier:
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