Mittwoch, 23. Oktober 2019

Gefahren im Internet: Mit einem Klick selbst zum Täter werden

So nützlich und informativ das Internet auch sein mag - leider werden Nutzer online oft auch mit Inhalten konfrontiert, die extremistisch, gewaltverherrlichend oder pornografisch sind und eine Straftat darstellen.

Solche strafbare Videos, Bilder, Texte oder Symbole finden sich in den Kommentarspalten sozialer Netzwerke, in Chats, in E-Mails, aber auch in WhatsApp-Gruppen.

Doch wie soll man damit umgehen? An wen soll man sich wenden, wenn einem verbotene Inhalte zugesandt werden?


Die Polizei warnt: Auf keinen Fall sollte man den Inhalt selbst noch weiterverbreiten. Denn auch das Verbreiten verbotener Inhalte ist eine Straftat.

In Deutschland verboten sind beispielsweise Inhalte, die gegen Minderheiten hetzen, zum Hass gegen sie aufstracheln oder zur Gewalt gegen sie auffordern. Auch wer Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen im Netz und über Messenger verbreitet, macht sich strafbar.

Gleiches gilt für gewalt- und kriegsverherrlichende Inhalte oder Kinderpornografie. Unter Kinderpornografie sind Darstellungen zu verstehen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen. Stattdessen sollten solche Inhalte konsequent gemeldet werden.

Tipps von der Polizei, wenn man strafbare Inhalte im Netz entdeckt oder erhalten hat: 
  • Sichern Sie Beweise für strafbare Inhalte im Internet oder in Messengerdiensten. Kopieren Sie beispielsweise die URL. Leiten Sie die Inhalte nicht selbst weiter. 
  • Auch bei einem vagen Verdacht können Sie sich an die beiden Meldestellen wenden. Diese können Inhalte einordnen und eine Löschung beim Netzwerkbetreiber beantragen.
  • Scheuen Sie sich nicht auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Wenn Sie strafbare Inhalte beispielsweise über E-Mail oder WhatsApp erhalten haben: Machen Sie den Absender (wenn Ihnen bekannt) darauf aufmerksam, dass Besitz und Weiterleitung der Inhalte strafbar sein können!

  • Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

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