Samstag, 26. Oktober 2019

Gesetzentwurf: Wiedereinführung der Meisterpflicht

Ein Gesetzentwurf (*) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sieht vor, dass in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht gelten soll. Damit sollen entsprechende Änderungen aus dem Jahr 2004 teilweise wieder rückgängig gemacht werden.

Im einzelnen handelt es sich um die Berufe: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.     |    Quelle: Deutscher Bundestag, hib 1172/2019

(*) Hier der Gesetzenwurf (PDF): Drucksache 19/14335

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