Laut Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und weinähnliche Getränke
nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Bei
Spirituosen oder Likörweinen liegt die zulässige Altersgrenze bei 18
Jahren.
Die Deutsche Bundesregierung sieht eigenen Angaben nach keine Veranlassung, das Abgabealter für alle alkoholhaltigen Getränke auf das 18. Lebensjahr heraufzusetzen. Demnach sei es erfolgversprechender, junge Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol anzuhalten und generell eine Sensibilität für die potenziellen Gefahren des Alkohols zu schaffen.
Hierbei wird auf eine nachhaltige Aufklärungs- und Informationsarbeit gesetzt, deren Ziel es sei, ein breites Bewusstsein für einen verantwortungsvollen
Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu fördern.
Quelle: Deutscher Bundestag, 18.02.2020 (hib 200/2020)
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