Montag, 24. Februar 2020

Erklärung zum Kinderzuschlag

Weil derzeit in den Sozialen Medien Mitteilungen herumgeistern, die vermitteln, dass jede Familie Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, weist das Bundesfamilienministerium darauf hin, dass für den Kinderzuschlag einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

(Hintergrund: Der Kinderzuschlag unterstützt Familien, in denen die Eltern zwar genug Geld für sich selbst verdienen, aber nicht genug, um auch ihre Kinder finanziell sicher zu versorgen.)

Das Bundesfamilienministerium erklärt (Stand: Februar 2020):

"Der Kinderzuschlag wird für Kinder gezahlt, die auch Kindergeld erhalten. Das ist aber nicht die einzige Voraussetzung. Die Kinder müssen im Haushalt der Familie leben, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet oder verpartnert sein. 

Darüber hinaus richtet sich der Anspruch auf Kinderzuschlag nach der individuellen Lebenslage der Familie, insbesondere den Wohnkosten, dem Alter und der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens der Familie. Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für Familien mit kleinem Einkommen. Dass bedeutet, dass die Eltern genug für sich selbst verdienen, aber nicht oder nur knapp für den gesamten Bedarf der Familie aufkommen können. 

Ob ein Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden sollte, kann mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse ermittelt werden. Alle Anträge werden von der zuständigen Familienkasse geprüft, die über sie entscheidet."

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