Wer Probleme damit hat, beispielsweise Bankgeschäfte oder Behördengängen zu erledingen, kann Menschen seiner Wahl (z.B. Angehörige, Freunde oder Nachbarn) eine Vorsorge-, General- oder Kontovollmacht erteilen. Oftmals sind es ältere Menschen, die sich durch solche Vollmachten von vertrauten Personen helfen lassen.
Die Bevollmächtigten können dann beispielsweise im Namen der Beauftragenden Bankgeschäfte tätigen, einkaufen oder Rechnungen bezahlen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention mahnt allerdings bei der Erteilung von Vollmachten, Vosicht walten zu lassen; denn dieses Vertrauen wird häufig von Betrügern missbraucht, denen es nur darum geht, auf diese Weise Geld zu erschleichen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention erläutert:
"Seien Sie darum misstrauisch, wenn die Helfenden von sich aus Bankvollmachten und/oder Online-Zugänge zu Konten erbitten und dabei behaupten, dass die Bank schlecht berät und ein Wechsel besser wäre.
Andere Argumente sind oft, dass sie bemängeln, dass Geldanlagen plötzlich nicht mehr sicher seien und aufgelöst werden müssten. Oder die Angehörigen werden schlecht gemacht und es wird behauptet, dass diese sich plötzlich nicht mehr melden oder gar kümmern würden.
Entscheiden Sie für sich, was genau Sie vom wem als Hilfe in Anspruch nehmen wollen, und kontrollieren Sie dann, ob wirklich in Ihrem Sinne gehandelt wird."
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Dienstag, 25. Februar 2020
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