Mittwoch, 2. September 2020

Bildungs- und Teilhabepaket: Finanzielle Unterstützung für den Kauf von Schulmaterialien

Schulpflichtige Kinder kosten so einiges "extra": Schulranzen, Taschenrechner, Sportsachen etc. - aus verhältnismäßig kleinen Einzelbeiträgen kann da eine ganze Menge Geld zusammenkommen.

Damit Eltern und Alleinerziehende mit wenig Einkommen ihren Kindern diese nötigen Schulmaterialien kaufen können, gibt es dafür einen Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr (gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket).

Voraussetzungen dafür sind:
  • Dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten .

  • Dass Eltern oder Alleinerziehende Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen sind.

  • Auch bedürftige Kinder bzw. deren Eltern, die zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, können entsprechende Zuschüsse nach dem SGB II oder
    SGB XII erhalten (Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung).

Außerdem kann es unter anderem auch noch Zuschüsse für Ausflüge mit der Kita oder Klassen-fahrten und das gemeinsame Mitagessen in Kita / Kindertagespflege / Schule / Hort geben.

Hier gibt es weitere Infos:
Direktling zu den Adressen der Anlaufstellen für das Bildungspaket in den einzelnen Bundesländern:

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