Montag, 7. September 2020

Akuthilfen für pflegende Angehörige sollen verlängert werden

Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind in Deutschland gut 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen erhöhten Belastung der berufstätigen, pflegenden Angehörigen wurden Akuthilfen eingeführt, die in ihrer aktuellen Version allerdings nur noch bis zum 30. September 2020 gelten sollen (Infos darüber: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - Akuthilfe für pflegende Angehörige beschlossen)

Nun soll es eine Verlängerung von Akuthilfen bis zum 31.12.2020 geben. Deren Maßnahmen umfassen u.a. auch eine flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit :
  • Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall - wenn die akute Pflegesituation aufgrund der Covid-19-Pandemie aufgetreten ist - wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung Bundesgesundheitsministerium) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per E-Mail, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.

  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu Covid 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.

Quelle mit weiteren Infos: BMFSFJ / Akuthilfen für pflegende Angehörige sollen verlängert werden

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