Samstag, 5. September 2020

Digitaler Nachlass: Vorsorge für Online-Accounts

Immer mehr Menschen erledigen ihre Geschäfte über das Internet: Ob nun Einkäufe, Bank- und Gesundheitsangelegenheiten, geschäftliche oder private Kommunikation - online lässt sich vieles mittlerweile schneller, bequemer und manchmal auch preiswerter erledigen.

Daher sind wichtige Vertragsdaten oder Informationen oft nur noch virtuell vorhanden. Doch wer entscheidet über Online-Bankgeschäfte, den Account bei einer Krankenkasse oder bei anderen Dienstleistern, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?

Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wer Zugang zu den Online-Accounts erhalten soll und was in solchen Fällen zu tun ist. Denn im Ernstfall haben auch Ehepartner und Kinder nur dann einen Zugang zu den Online-Accounts, wenn deren Inhaber dies rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht geregelt hat.

Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern gibt es Tipps und Infos darüber, wie man den digitalen Nachlass regeln kann (mit kostenloser Muster-Vollmacht zum Herunterladen):

              ➝   Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?

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