Mittwoch, 16. September 2020

Abmahnmissbrauch: Besserer Schutz für Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen

Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen.

Das Gesetz soll insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor Abmahnmissbrauch schützen. Die Kernpunkte :
  • Finanzielle Anreize für Abmahner werden verringert
  • Voraussetzungen für die Anspruchsbefugnis der Abmahner werden erhöht
  • Gegenansprüche des Abgemahnten werden erleichtert
  • Wahl des Gerichtsstands wird eingeschränkt
  • Das Designgesetz wird ergänzt, um den Markt für sichtbare Ersatzteile für
    den Wettbewerb zu öffnen
Quelle mit den Details: BMJV / Abmahnmissbrauch effektiv verhindern

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