Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass auch Studienanfänger und Azubis den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen:
„Pro Wohnung ist ein Beitrag zu entrichten, unabhängig davon, wie viele Personen dort zusammenwohnen“, sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum von der Verbraucherzentrale Bayern. Studierende und Auszubildende sollten sich zeitnah um die Ummeldung ihres Wohnsitzes oder die Befreiung vom Rundfunkbeitrag kümmern, rät die Expertin.
Dies gelte für junge Menschen aus dem In- und Ausland. So können Nachforderungen des Beitragsservice vermieden werden.
Wer BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III bekommt, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung stellen. „Bei der Antragstellung muss der Bezug der Leistungen nachgewiesen werden, am besten mit einer entsprechenden Bescheinigung vom Amt“, betont die Verbraucherschützerin. | Quelle: vz Bayern
Hier geht es zur offiziellen Seite der der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit weiteren Infos und dem Online-Service: https://www.rundfunkbeitrag.de