Montag, 2. November 2020

Flugtickets: Steuern und Gebühren müssen separat ausgewiesen werden

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine britische Fluggesellschaft hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az. 23 U 34/16), dass Fluggesellschaften den Preis für das Flugticket zu Beginn der Buchung aufschlüsseln und neben dem Endpreis auch den reinen Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und weitere Entgelte ausweisen müssen . 

Die beklagte Fluggesellschaft hatte bei der Flugbuchung auf seiner Internetseite nur den Endpreis inklusive Steuern angegeben. Wie sich der Endpreis im Einzelnen zusammensetzte, war nicht erkennbar. 

Der vzbv dazu: Das Berliner Kammergericht stellte mit seinem Urteil klar: Es reicht nicht, diese Posten in den Endpreis einzurechnen oder sie erst nach Abschluss der Buchung mitzuteilen. Der Preis sei schon zu Beginn des Buchungsvorgangs bei der erstmaligen Nennung des Preises aufzuschlüsseln. Nur dadurch könne die von der EU-Verordnung geforderte Preistransparenz erreicht werden. 

Ohne zu wissen, inwieweit Steuern und Gebühren bereits Bestandteil des Endpreises sind, seien Kunden nicht in der Lage, den Preis effektiv mit den Preisen anderer Fluggesellschaften zu vergleichen. Außerdem könnten sie die Berechtigung einer von der Fluggesellschaft geltend gemachten Preiserhöhung infolge erhöhter Steuern und Gebühren nicht überprüfen, monierten die Richter. 

Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung vzbv

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