Dienstag, 10. November 2020

KfW-Schnellkredit nun auch für Soloselbständige und Kleinstunternehmen

Seit Montag, dem 9. November 2020, steht der KfW-Schnellkredit nun auch Soloselbständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. 

Bedingungen für die Gewährung eines KfW-Schnellkredits sind u.a., dass das Unternehmen mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen ist. Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen. 

Quelle: Bundesfinanzministerium

Weitere Infos darüber auf der Seite der KfW: www.kfw.de/pressemitteilung/616256

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