Montag, 16. November 2020

COVID-19-Pandemie: Grünes Licht für Beschäftigungssicherung

Der Bundesrat hat laut eigener Stellungnahme* keine Einwände gegen den Entwurf der Bundesregierung bezüglich des Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie erhoben. 

 Folgende Sonderregelungen werden laut dem Gesetzentwurf bis Ende des Jahres 2021 verlängert: 

1. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. 

2. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt. 

Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungs-beiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Quellen: 

(PDF, 440 KB): Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG)

*Stellungnahme in Unterrichtung (PDF, 444 KB): 19/24219

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