Hersteller von Arzneimitteln müssen auf einem „Beipackzettel“ über Gegenanzeigen sowie Neben- und Wechselwirkungen ihrer Produkte informieren. Dies gilt auch dann, wenn die Arzneien „nur“ Vitamine, Mineralstoffe und „natürliche“ Pflanzenstoffe enthalten.
Allerdings: bei Nahrungsergänzungsmitteln hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Information über spezifische Risiken bei der Einnahme ausgenommen: Weil sie als Lebensmittel gelten, müssen diese Produkte keine entsprechenden Hinweise haben – obwohl sie oftmals z.B. Calcium, Kalium, Gingko & Co. oder auch Vitamine in vergleichbarer oder sogar höherer Dosierung als Arzneimittel enthalten.
Das Portal www.klartext-nahrungsergaenzung.de der Verbraucherzentralen bietet hier jetzt eine umfassende Übersicht über derzeit bekannte Risiken und Nebenwirkungen von Nahrungsergänzungen, über die Hersteller bisher - ganz legal - kaum bis gar nicht informieren.
Diese Infos können gute Dienste leisten, um die Übersicht zu behalten und so schwerwiegende Wechselwirkungen zu vermeiden: