Samstag, 7. November 2020

Mobilfunk-Verträge: Kündigung schwer gemacht

Mobilfunkprovider sind natürlich nicht gerade erfreut, wenn ihre Kunden kündigen. Daher wird es Verbrauchern manchmal schwer gemacht, ihre Kündigung "durchzuziehen". 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen ein solches Unternehmen geklagt, da dieses "(...) Verbrauchern vorgaukelte, sie müssten sich telefonisch zurückmelden, um ihren Vertrag wirksam zu kündigen".

Das beklagt Mobilfunkunternehmen ging laut Verbraucherzentrale entsprechend vor: Der Kunde hatte zwar bei seinem Kündigungsschreiben explizit geschrieben, dass er nicht weiter von dem Mobilfunk-unternehmen kontaktiert werden möchte - dennoch erhielt er wenige Tage später ein Schreiben von dem Unternehmen mit dem Betreff „Ihr Kündigungswunsch“ und der Bitte, sich wegen offener Fragen zu melden.

Dabei hatte der Verbraucher sich die Kündigung nicht ‚gewünscht‘, sondern mit seinem Schreiben an das Unternehmen rechtskräftig gekündigt. 

Sinn und Zweck solcher Telefonate ist es, die Kunden doch noch im bestehenden Vertrag zu halten oder ihnen neue Angebote zu machen.

Daher rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbrauchern, die kündigen, den Mobilfunkprovider aufrund solcher Schreiben nicht zurückzurufen. Sie sollten schriftlich auf die Kündigung bestehen. Wichtig sei es auch, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken, um einen Nachweis zu haben.

Quelle mit weiteren Details:  ➝  vz Baden-Württemberg / Kündigung schwer gemacht

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