Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland konnten zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen von Juni bis September 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk beantragen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat bekannt gemacht, dass diese Hilfe ab 20. November 2020 für das gesamte Wintersemester wiedereingesetzt wird.
Quelle mit weiteren Infos dazu gibt es hier:
➝ Zuschuss für Studierende in akuter Notlage bis Ende des Wintersemesters