Donnerstag, 5. November 2020

Kein Kinderlärmprivileg auf Sportanlagen

Aufgrund einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion* hat die Bundesregierung in ihrer Antwort** betont, dass es auf Sportanlagen keinen Kinderlärmprivileg gibt: 

"Der Gesetzgeber habe 2011 die Privilegierung der von Kindern ausgehenden Geräusche bewusst auf Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätze und ähnliche kleinräumige Einrichtungen begrenzt, hält die Bundesregierung nun fest. Demgegenüber wiesen Sportanlagen wegen ihrer Größe, ihrer vielfältigen Nutzergruppen und ihrer im Vergleich längeren Nutzungszeiten ein deutlich höheres Geräuschpotenzial auf.

Die Bundesregierung hält eine Privilegierung von Kinderlärm auf Sportanlagen auch nicht für praktikabel; denn sie würde zur Abgrenzungsfrage bei der Unterscheidung von Kindern und Jugendlichen führen. Der Gesetzgeber müsse grundsätzlich nicht nur die Interessen des Sports berücksichtigen, sondern auch den Lärmschutz für die Nachbarn von Sportanlagen sicherstellen. 

Quelle: Pressemeldung Deutscher Bundestag (hib 1133/2020)

  * Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (PDF 203 KB) 
  ** Antwort der Bundesregierung (PDF 241 KB) 

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