Dienstag, 28. Juni 2022

Bayern: Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen verlängert

Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen verlängert (bis zum 30. Juli)  und zugleich eine Erleichterung bei der weiter bestehenden Corona-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. 

Die Erleichterung bei der Maskenpflicht besteht darin, dass die Bürger im ÖPNV selbst entscheiden dürfen, ob sie eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske tragen. 

Quelle mit weiteren Details: ➝ Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 28.06.2022

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