Bayern hat seine 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um vier Wochen verlängert (bis zum 30. Juli) und zugleich eine Erleichterung bei der weiter bestehenden Corona-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen.
Die Erleichterung bei der Maskenpflicht besteht darin, dass die Bürger im ÖPNV selbst entscheiden dürfen, ob sie eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske tragen.
Quelle mit weiteren Details: ➝ Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 28.06.2022