Wenn der Geldbeutel gestohlen wird (oder auf andere Weise verloren geht), ist oft nicht nur das Bargeld weg; sondern u.a. auch die Zahlungskarte.
Das ist nicht nur ärgerlich sondern für den Karteninhaber auch finanziell gefährlich, da sich im Handel viele Einkäufe mittlerweile auch ohne PIN tätigen lassen - zu Lasten des Geschädigten. Deswegen sollte eine abhanden gekommenen Zahlungskarte sofort gesperrt werden.
Die Polizeiliche Kriminalpolizei rät bei Diebstahl / Verlust einer solchen Karte:
- Umgehend die Zahlungskarten sperren lassen. Das ist für alle girocards und die meisten Kreditkarten rund um die Uhr über den telefonischen Sperr-Notruf 116 116* möglich. Außerdem gibt es die Sperr-App 116 116, in der sämtliche Zahlungskarten-Daten sicher hinterlegt werden und girocards direkt über die App gesperrt werden können.
Wer Opfer eines Taschendiebstahls geworden ist, sollte sich auch an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Denn nach einer Anzeige können Betroffene zudem ihre Zahlungskarten über eine KUNO-Sperrung auch für das Lastschriftenverfahren sperren lassen. Dies ist eine gesonderte Leistung der Polizei bei teilnehmenden Kreditinstituten.
* Weitere Details: https://www.sperr-notruf.de/