Mittwoch, 12. April 2023

Infos über die Familienpflegezeit

Beschäftigte können nicht nur für sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen (Pflegezeit), sondern sie haben auch einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden (Familienpflegezeit). 

 Beschäftigte können für die Zeit, in der sie ganz oder teilweise für die Pflege aus dem Beruf aussteigen, beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag ein zinsloses Darlehen aufnehmen. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und soll dabei helfen, den entstehenden Verdienstausfall abzufedern. Das zinslose Darlehen ist nach dem Ende der jeweiligen Freistellung ebenfalls in Raten wieder zurück zu zahlen.

Auf dieser Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es weitere Infos und Details rund um die Familienpflegezeit:  ➝ Wege zur Pflege

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