Montag, 23. September 2013
Digitale Hörgeräte: Gesetzliche Krankenkassen verdoppeln Zuschuss
Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meldet, erhöhen die Gesetzlichen Krankenkassen den Festbetrag für Hörgeräte um fast das Doppelte. Somit bekommen gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, zukünftig ein besseres digitales Gerät für ihre Ohren. Die Verbraucherzentrale weiter: Versicherte ab 18 Jahren erhalten dann von ihrer Kasse auf Antrag rund 785 Euro statt 421 Euro als Zuschuss für ein Hörgerät. Die begleitende Nachsorge wird – anders als bisher – ab November zusätzlich bezahlt. Quelle und weitere, wichtige Details mit HInweisen und Tipps zum Thema: vz Baden-Württemberg
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