Eine halbe Stunde Entfernung (mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von der Wohnung und Arbeitsstätte der Eltern entfernt) ist für einen angebotenen Krippenplatz zumutbar. Dies hat das Verwaltungsgericht München im Streit um die Zuweisung für einen Krippenplatz für ein
knapp 13 Monate altes Kind in einer freigemeinnützigen
Kindertageseinrichtung entschieden. Quelle und weitere, wichtige Details: juris.de
Hier können Sie sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München als PDF (27,44 KB) herunterladen: Klage auf Zuweisung eines Platzes in Kindertageseinrichtung abgewiesen
Beliebteste Artikel
-
KiK ruft folgendes Produkt wegen Brandgefahr zurück: „Teelichthalter in Tannenbaumform“ Preis: 4,99 € Auftrag: 1055232 WGR: 625 Das ge...
-
STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186...
-
Ob Europameisterschaft, Olympische Spiele oder Großkonzerte – regelmäßig gibt es Probleme mit Eintrittskarten, die auf dem Ticket-Zweitmarkt...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Gemeiner Weiß-Täubling in Würzlake, 500 g Details: hier Verzehrhinweis / Rückruf: Wil...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Wie der Deutsche Bundestag in einer Pressemeldung (*) mitteilt, will die Bundesregierung mittels einer Änderung des Tierschutzgesetzes und d...