Eine halbe Stunde Entfernung (mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von der Wohnung und Arbeitsstätte der Eltern entfernt) ist für einen angebotenen Krippenplatz zumutbar. Dies hat das Verwaltungsgericht München im Streit um die Zuweisung für einen Krippenplatz für ein
knapp 13 Monate altes Kind in einer freigemeinnützigen
Kindertageseinrichtung entschieden. Quelle und weitere, wichtige Details: juris.de
Hier können Sie sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München als PDF (27,44 KB) herunterladen: Klage auf Zuweisung eines Platzes in Kindertageseinrichtung abgewiesen
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...