Dienstag, 3. September 2013
Pro-Markt Filialschließungen: Kein Ausverkauf für Verbraucherrechte
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, hatte der ProMarkt in seinen Filialen mit großen Aufstellern die Kunden aufgefordert, sich bei Reklamationen an den Gerätehersteller zu wenden. Auch sei das Umtauschen der Ware nach den Hinweistafeln nicht mehr so einfach wie gewohnt. Einem solchen "Ausverkauf der Verbraucherrechte" bei der Geschäftsaufgabe von 32 Niederlassungen der REWE Unterhaltungselektronik GmbH hat die Verbraucherzentrale nach eigenen Angaben jetzt per Abmahnung erfolgreich einen Riegel vorgeschoben. Quelle und ganze Mitteilung mit weiteren Details: vz Nordrhein-Westfalen
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