Der Deutsche Bundestag informiert in einer Mitteilung darüber, dass die Bundesregierung es ablehnt, die Aut-idem Regelung für einzelne Patientengruppe aufzuheben. Dies sei während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 15.06.2015 deutlich geworden.
Die "Aut-Idem" (deutsch: „oder ein Gleiches“) Regelung verpflichtet Apotheker, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat.
Anlass der Entscheidung war eine eine Petition, die von der Deutschen Parkinson-Vereinigung eingebracht worden war. In dieser Petition wurde die Forderung erhoben, Parkinsonpatienten von dieser Regelung auszunehmen. Die Betroffenen, so die Argumentation des Petenten, litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. Dies führe dazu, dass Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, „die aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen dürfen“, für Parkinsonkranke nicht verkraftbar seien.
Die Gesundheitsstaatssekretärin verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss - bestehend aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen - gewissenhaft geprüft werde. Zudem gäbe es die Möglichkeit, dass die Ärzte im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem Regelung befreien können.
Quelle mit weiteren Infos: Deutscher Bundestag
Mittwoch, 17. Juni 2015
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