Der § 96 Aufenthaltsgesetz ("Einschleusen von Ausländern") formuliert es unmissverständlich: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen Hilfe leistet, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen und dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt ."
Diese Strafvorschrift gilt selbstverständlich auch für Taxifahrer. Um gar nicht erst in den Verdacht des Einschleusens oder der Beihilfe zur unerlaubten Einreise zu geraten, sollten Taxifahrer bei Fahrten über die Grenze in das Bundesgebiet sicher sein, dass ihre Fahrgäste die erforderlichen Reisedokumente mitführen.
Hierfür sollte sich der Fahrer vor der Fahrt die notwendigen Reisedokumente zeigen lassen. Bei dieser Überprüfung wird Ihnen kein Fachwissen über Fälschungsmerkmale zugemutet. Wichtig ist in erster Linie, dass überhaupt ein Reisedokument vorhanden ist - und das Reisedokument ein Lichtbild aufweist, welches mit dem Dokumenteninhaber identisch ist.
Der Appell der Bundespolizei:
- Werden Sie nicht zum Mittäter international agierender Schleuser!
- Leisten Sie keine Beihilfe zur unerlaubten Einreise!
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie unerlaubt eingereiste Personen befördern (sollen), informieren Sie bitte umgehend die Bundespolizei!
Kostenfreie Servicenummer der Bundespolizei: 0800 6 888 000
Quelle: Bundespolizei