Donnerstag, 4. Juni 2015

Rundfunkbeitrag: Bei überfälligen Forderungen kommt Post vom Gerichtsvollzieher

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt: die Anschreiben des Rundfunkbeitragsservices zu ignorieren, kann weitreichende Folgen haben.

Die Verbraucherzentrale rät daher, bei fälligen Forderungen nicht untätig zu bleiben. "Früher oder später wird ein Beitragsbescheid, ein Festsetzungsbescheid und anschließend die Vollstreckung erfolgen", warnt Esther Jontofsohn-Birnbaum, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Darüber hinaus könne ein solcher Zahlungskonflikt einen Eintrag im Schufa-Register nach sich ziehen. "Wer denkt, dass er nicht zahlen muss, sollte gegenüber dem Beitragsservice frühzeitig Widerspruch einlegen", sagt Jontofsohn-Birnbaum.


Nach ihrer Erfahrung gibt es immer wieder Fälle, bei denen es sich um Missverständnisse handelt, die sich klären lassen.

Seit dem Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags 2013 gilt der Grundsatz: eine Wohnung - ein Beitrag. Das bedeutet, die Gebühr ist unabhängig von den vorhandenen Empfangsgeräten und der Anzahl der Personen, die in einer Wohnung leben.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag, wie beispielsweise zur Beitragspflicht und zum Anspruch auf Ermäßigung oder Befreiung, bietet die Verbraucherzentrale Bayern Rat und Unterstützung an. Diese Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen. Für Anfragen kann unter verbraucherzentrale-bayern.de auch ein Online-Formular genutzt werden.

Quelle: vz Bayern

Verbraucher in den anderen Bundesländern finden hier eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe: https://www.verbraucherzentrale.de/home . Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte, ob bei einer anderen Verbraucherzentrale (außerhalb Bayerns) eine Beratung etwas kostet.

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