Nach Angaben vom Deutschen Bundestag hat der Innenausschuss den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht.
In der Meldung heisst es, dass es das Ziel der Gesetzgebung sei, die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland verbessern. Die Vorlage enthalte u.a. Anforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“, also der Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind.
Deren Betreiber sollen dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden.
Die Betreiber leisteten insoweit durch die Meldepflicht einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit und bekämen „ein Mehrfaches an Informationen und Know-how zurück“, heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig werde die Beratungsfunktion des BSI in diesem Bereich gestärkt. Quelle und ganze Meldung: Deutscher Bundestag
Da bleibt natürlich zu hoffen, dass die Spezialisten des BSI die gemeldeten Informationen auch tatsächlich zu einer Verbesserung der IT-Sicherheit vor allem auch im Deutschen Bundestag nutzen können. Siehe Handelsblatt-Artikel
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