Donnerstag, 4. Juni 2020

Asbest in Gebäuden: Leitlinie für Laien bei Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten

Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden; daher kommt dieser krebserzeugende Stoff auch heute noch in vielen Häusern vor.

 Aktuell stehen Produkte im Fokus der Diskussion, bei denen der Asbest fest im Produkt eingebunden ist und bei denen es durch normale Alltagsnutzung nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Da wären beispielsweise asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte.

Bei normaler Nutzung stellen solche Produkte also kein Risiko dar. Wenn diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden.

Nun gibt es eine neue, kostenlose Veröffentlichtung; eine Leitlinie, die vor allem Laien Rat bietet, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind.

Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet. Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden:

Und hier gibt es noch die Themenseite vom Umweltbundesamt mit Infos über Asbest: Asbest

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