Donnerstag, 18. Juni 2020

Unerlaubte Werbeanrufe (Cold Calls)

Werbeanrufe, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen getätigt werden, sind verboten. Solche Anrufe werde auch "Cold Calls" genannt. Meist nutzen unseriöse Firmen diese Methode, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen und Verträge abschließen (bzw. unterschieben) zu können.

Diese Firmen missbrauchen oftmals die Rufnummern seriöser Personen oder Organisationen, und rufen mit Hilfe einer speziell präparierten Telefonanlage über eine andere Telefonnummer an als über die Nummer, die auf dem Display des Angerufenen erscheint (= Rufnummernmissbrauch).

Solch Cold Calls erfolgen u.a. mit dem Ziel,  den Angerufenen dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, den Telefon- oder Stromanbieter zu wechseln oder ein Abonnement abzuschließen.

Oft werden dabei auch persönliche Daten, wie unter anderem Kontoverbindungen, abgefragt. Z.B. wenn behauptet wird, der Angerufene habe bereits bei einem Spiel gewonnen und man brauche die Kontodaten, um den angeblichen Gewinn überweisen zu können. Oder es wird behauptet, man hätte bereits Kontodaten des Angerufenen, und muss diese eventuell aktualisieren etc.

Die Polizei betont:

Wichtig ist, dass die Angerufenen sich dessen bewusstwerden, dass sie oft schon eine Auftragsbestätigung zugestellt bekommen, auch wenn sie nur Informationsmaterial haben wollten. Da muss man schnell handeln, denn auch am Telefon geschlossene Verträge sind gültig.

Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.

Tipps
  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!

  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

  • Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie auch telefonisch widerrufen.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Anm. Red. v-mag: 

Von Cold Calls betroffene Verbraucher können auch bei der dafür zuständigen Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen:
Und weil bei den Cold Calls auch häufig eine falsche Telefonnummer benutzt werden, um seriös zu wirken, verlinken wir hier zu weiteren Infos darüber: Bundesnetzagentur / Rufnummermissbrauch

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