Donnerstag, 25. Juni 2015

Reis und Reisprodukte enthalten viel anorganisches Arsen

Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mitteilt, haben Untersuchungen der Überwachungsbehörden der Bundesländer gezeigt, dass Reis und Reisprodukte größere Mengen an anorganischem Arsen enthalten. Aufgefallen ist bei diesen Untersuchungen zudem, dass einige Reisprodukte wie zum Beispiel Reiswaffeln höhere Gehalte an anorganischem Arsen aufweisen als Reiskörner.

„Die Gründe für die höheren Gehalte in bestimmten Reisprodukten im Vergleich zu Reiskörnern müssen aufgeklärt werden“, sagt der Präsident des BfR, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Da anorganische Arsenverbindungen als krebsauslösend für den Menschen klassifiziert sind, sollten Lebensmittel davon nur so wenig wie vernünftigerweise erreichbar enthalten.“


Das BfR hat die Aufnahme der besonders toxischen anorganischen Arsenverbindungen über den Verzehr von Reis und Reisprodukten für die Bevölkerung in Deutschland ermittelt. Nach den Berechnungen können diese Lebensmittel je nach den Ernährungsgewohnheiten insbesondere bei Kindern erheblich zu der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ermittelten Gesamtaufnahme von anorganischem Arsen beitragen.

Arsen kommt natürlicherweise in der Erdkruste vor und wird durch natürliche und anthropogene Prozesse wie beispielsweise die Kupfer- und Bleiverhüttung und die Nutzung fossiler Brennstoffe freigesetzt, gelangt in Böden, Grund- und Oberflächenwasser und kann entsprechend von Pflanzen aufgenommen werden. In Lebensmitteln tritt Arsen sowohl in der Form organischer (z.B. in Fisch und Meeresfrüchten) als auch anorganischer Verbindungen auf. Anorganische Arsenverbindungen sind als krebsauslösend für den Menschen klassifiziert. Zudem können sie bei langfristiger Aufnahme schon in vergleichsweise kleinen Mengen zu Hautveränderungen, Gefäß- und Nervenschädigungen führen, entwicklungstoxisch wirken sowie Herzkreislauferkrankungen fördern.

Aufgrund der besonderen Anbaumethoden und der Physiologie der Reispflanzen weisen Reis und somit auch Reisprodukte im Vergleich zu anderen Getreidearten höhere Gehalte an anorganischen Arsenverbindungen auf.

Das BfR hat auf Basis von Messwerten der Bundesländer zu Arsengehalten in Reis und Reisprodukten das Gesundheitsrisiko der Bevölkerung in Deutschland bewertet. Dabei wurde mit Hilfe von Verzehrsdaten die tägliche Aufnahmemenge an anorganischem Arsen verschiedener Gruppen der Bevölkerung wie Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Erwachsene gemäß ihrer Ernährungsgewohnheiten ermittelt.

 Fazit: Die Aufnahmemenge anorganischer Arsenverbindungen über Reis und Reisprodukte ist relativ hoch. Reis kann damit in Abhängigkeit von den Ernährungsgewohnheiten erheblich zur Gesamtaufnahme anorganischer Arsenverbindungen beitragen. Da sich für die krebsauslösende Wirkung anorganischer Arsenverbindungen keine Aufnahmemenge angeben lässt, die nicht mit einem Risiko für eine Erhöhung des Krebsrisikos in Verbindung steht, vertritt das BfR die Auffassung, dass die Gehalte an anorganischen Arsenverbindungen in Lebensmitteln auf ein unvermeidbares Minimum reduziert werden sollten (ALARA-Prinzip).

Das ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“) bedeutet, dass von einem Stoff so wenig wie vernünftigerweise durch technische oder andere Maßnahmen erreichbar in einem Lebensmittel enthalten sein soll.

Die bisher vorliegenden Daten zu Reisprodukten zeigen, dass die Gehalte in einigen der untersuchten Reisprodukte höher sind als in Reiskörnern. Die Ursache hierfür ist bislang unbekannt. Das BfR empfiehlt deshalb den Lebensmittelunternehmern, die Gründe für die höheren Gehalte an Arsenverbindungen in einigen Reisprodukten im Vergleich zu Reiskörnern aufzuklären und nach Möglichkeiten zu suchen, die Arsengehalte in den Produkten im Sinne des ALARA-Prinzips zu minimieren.

Verbraucher können nicht erkennen, wie hoch die Arsengehalte in ihren Lebensmitteln sind. Vor diesem Hintergrund begrüßt das BfR den Beschluss der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und Reisprodukten einzuführen. Die folgenden Empfehlungen des BfR bleiben auch nach der Einführung von Höchstgehalten weiterhin gültig.

Das BfR empfiehlt, Produkte wie Reiswaffeln oder Reisflocken/Reisbrei nur in Maßen zu konsumieren und mit Produkten, die auf anderen Getreidearten basieren, abzuwechseln. Eltern wird empfohlen, ihre Säuglinge und Kleinkinder nicht ausschließlich mit reisbasierten Getränken wie Reismilch oder Beikost wie Reisbrei zu ernähren.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die an Zöliakie erkrankt sind oder auf Gluten mit gesundheitlichen Beschwerden reagieren, sollten bei der Wahl von glutenfreien Getreiden eine einseitige Ausrichtung auf Reis und Reisprodukte vermeiden. Neben Reis können in diesen Fällen andere glutenfreie Getreidearten wie zum Beispiel Mais, Hirse, Buchweizen, Amaranth oder Quinoa in den Speiseplan aufgenommen werden.

Reis sollte dennoch weiterhin Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei der Auswahl von Lebensmitteln die generelle Empfehlung zu Abwechslung und Vielfalt berücksichtigen und die verzehrten Getreidearten nach Möglichkeit variieren.

Quelle: BfR

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