Donnerstag, 22. Februar 2018

Viermal so viele Anträge auf Schlichtung im Postbereich

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, gingen im Jahr 2017 1.001 Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post ein. Das ist mehr als eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr (235 Anträge).

Denmach habe unter anderem der wachsende Online-Handel mit verstärkten Paketmengen einen solchen Anstieg der Schlichtungsanträge bewirkt. Diese dynamische Entwicklung setzt sich zu Beginn des Jahres 2018 fort und zeigt deutlich, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Postdienstleistern häufig nicht ohne behördliche Unterstützung durchsetzen können.

In 191 Fällen erzielte im letzten Jahr die Schlichtungsstelle eine gütliche Einigung durch ein Verfahren. In 414 Fällen lehnte der jeweilige Postdienstleister eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab.


Die größten Ärgernisse für die Kunden sind vor allem beschädigte oder verloren gegangene Pakete. Die Streitigkeiten kreisten somit auch im Jahr 2017 vor allem um Fragen der Haftung aus abgeschlossenen Beförderungsverträgen. Hier ging es häufig um die Streitfrage einer ausreichenden Verpackung oder um den Versand von besonders wertvollen oder sensiblen Gegenständen, wie z. B. Edelmetalle, Schmuck oder verderbliche Ware.

Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat hier ihren Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht: http://www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle . Der Bericht enthält Auswertungen und Informationen zu Komplikationen beim Versand von Briefen und Paketen, die zu einem Schlichtungsantrag führten.

Auch Interessant zu diesem Thema: Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Informations- und Beschwerdeportal https://www.post-aerger.de entwickelt, um die Verbraucherposition am Brief- und Paketmarkt zu analysieren und zu stärken. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Thüringen und wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

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