Berlin: (hib/JTK) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes (17/10485)
in den Bundestag eingebracht. Dieser schließt unter anderem eine
Mietminderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen in einem
begrenzten Zeitraum von drei Monaten aus. Ist die Wohnung unbenutzbar,
so bleibe das Minderungsrecht jedoch im vollen Umfang erhalten schreibt
die Regierung.
Der Entwurf schaffe ferner einen Anspruch,
Contracting-Kosten als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen. Hierbei
müsse jedoch für den Mieter
durch eine vergleichende Kostenbetrachtung
Kostenneutralität gewährleistet werden, heißt es in der Vorlage weiter.
Alternativ zur klassischen Räumung könne der Vermieter sich zukünftig
auf eine bloße Besitzverschaffung beschränken. Dies erspare ihm einen
Kostenvorschuss für hohe Transport- und Lagerungskosten. Zusätzlich
werde ein neuer fristloser Kündigungsgrund „bei Zahlungsverzug mit der
Mietkaution – wie bei Verzug mit der Mietzahlung“ geschaffen, der keiner
vorherigen Abmahnung bedarf.
Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 388 vom 11. September 2012
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