Der ADAC erinnert: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen.
Dabei – so heißt es in der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Die Rettungsgasse bei mehrspurigen Autobahnen soll zwischen dem äußersten linken
und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden. Der Sinn dahinter: der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist. Hier ein Infogramm zu beiden Rettungsgassen-Versionen (zum Vergrößern bitte anklicken):
Infogramm: ADAC
Der Automobilclub weist zudem darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen mit einem Bußgeld von 20 Euro, unter Umständen sogar mit einer Anzeige rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall jede Minute zählt, um das Leben der Verunglückten zu retten.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien.
Quelle: ADAC
Dienstag, 26. August 2014
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