Mittwoch, 6. August 2014

Fernbusreisen - Kennen Sie Ihre Rechte?

Fernbusse sind manchmal eine praktische und vor allem oft auch eine preisgünstigere Reisemöglichkeit im Vergleich zum Auto oder der Bahn. Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, nutzen gerade in der Urlaubszeit immer mehr Verbraucher diese Reisealternative, um preiswert und umweltfreundlich an ihr Wunschziel zu gelangen.

Doch nicht immer halten sich die Anbieter von Fernbusreisen an die EU-Verordnung, in der die Rechte von Fahrgästen auf Fernbuslinien geregelt sind. Demnach werden beispielsweise Ersatzansprüche des Reisenden bei Fahrplanänderungen mit Abweichungen von unter 120 Minuten ausgeschlossen oder die Haftung wird unzulässig beschränkt. Die Verbraucherzentrale
rät, dass Kunden vor der der Buchung eines Fernbustickets auf jeden Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen sollten, denn Einschränkungen dieser Art sind keinesfalls erlaubt.

Im Gegenteil: Es stehen dem Verbraucher bei Annullierung, Verspätung oder Überbuchung umfangreiche Rechte zu, von denen er bei Bedarf Gebrauch machen sollte. Nur hinsichtlich einer verspäteten Ankunft aufgrund von Stau trifft die EU-Verordnung bislang keine Regelungen. Außerdem muss man wissen, dass es bei Fernbusreisen selbst bei der Buchung über Telefon oder Internet kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt, so die Verbraucherzentrale.

Quelle : vz Schleswig-Holstein

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