Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet, erhalten seit einiger Zeit Verbraucher Schreiben der Debcon GmbH aus Witten. Bei dieser Firma soll es sich um ein Inkassounternehmen handeln, das einen Großteil alter Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei U&C ersteigert hatte.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weiter:
Debcon GmbH gibt in ihren Schreiben an, Forderungen aus "Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung" durchsetzen zu wollen. Vor diesem Hintergrund werden
die Adressaten "letztmalig außergerichtlich" aufgefordert, ihre "Schulden" zu tilgen und innerhalb einer Frist von meist etwa einer Woche an die Debcon GmbH zu überweisen. Gleichsam mögen die Verbraucher einen Verzicht zur Geltendmachung der Verjährung unterzeichnen.
Hier sollten spätestens die Alarmglocken klingeln. In den uns bisher vorliegenden Fällen waren die Forderungen bereits verjährt. Diese muss jedoch geltend gemacht werden, damit die geforderte Leistung verweigert werden kann.
Betroffene Verbraucher sollten daher die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale aufsuchen, um von einem Juristen prüfen zu lassen, ob die Verjährung in dem individuellen Einzelfall bereits eingetreten ist. Sollte dies der Fall sein, hält die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben vor, mit dem dann rechtswirksam von der Einrede der Verjährung Gebrauch gemacht werden kann.
Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
P.S.: Für ratsuchende Verbraucher außerhalb Schleswig-Holsteins gibt es auch Verbraucherzentralen in den anderen Bundesländern: (auf "Wo finde ich die nächste Beratungsstelle" klicken): http://www.verbraucherzentrale.de/faq-verbraucherzentralen
Bitte beachten Sie auch, dass die Beratung etwas Geld kosten kann (Preise finden Sie auf den jeweiligen Seite des Bundeslandes meist unter "Beratung").
Montag, 11. August 2014
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