Dienstag, 5. August 2014

Gesundheitliche Risiken von Tattoos

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, findet mittlerweile jeder zehnte Bundesbürger Gefallen daran, seine Haut mit mehr oder weniger kunstvollen Tätowierungen zu dekorieren.

Allerdings sollte der Wunsch nach einem Tatoo nicht einer vorübergehenden Laune entspringen, sondern vorher gut überlegt und sorgfältig geprüft sein. Denn die resistenten Sticheleien zieren den eigenen Körper nicht nur lebenslang, sondern sie sind auch vielfach mit gesundheitlichen Risiken verbunden.

Es ist leider noch weitgehend unerforscht, welche Wirkungen die in die Haut eingebrachten Farbpigmente auf den Organismus haben. Sicher ist jedoch, dass sich die Pigmente
oder deren Abbauprodukte an anderen Stellen im Körper wie zum Beispiel in Lymphknoten wieder finden können.

Auch das Entfernen der Körperkunst kann trotz Lasertechnik und anderer moderner Verfahren Narben hinterlassen und die Farben bleiben teilweise auch hinterher noch in abgeschwächter Form sichtbar. Zudem kann eine Entfernung zusätzliche Gesundheitsschäden auslösen.

Die Verbraucherzentrale hat für alle Interessierten wichtige Infos rund um das Thema "Tätowierungen" zusammengestellt:

  •  Keine Haftung bei Komplikationen: Professionelle Tätowierer sollten Kunden vor dem ersten Stich ausführlich mündlich und schriftlich über mögliche Risiken, Komplikationen, Allergien und Tattoo-Wundpflege informieren. Künftige Tattoo-Träger müssen im Gegenzug die Folgekosten für auftretende Komplikationen oder für Tattoo-Entfernungen ganz oder größtenteils selbst zahlen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel hierfür keine Kosten.
  • Keine Tattoos für Risikogruppen: Für Schwangere oder Patienten, die Antibiotika oder immunschwächende Medikamente einnehmen, ist die Tattoo-Prozedur aufgrund des Infektionsrisikos ungeeignet. Bei Herzerkrankungen, Diabetes oder Blutgerinnungsstörungen ist ebenfalls von einer Tätowierung abzuraten. Dies gilt auch bei einer Neigung zu Allergien, Ekzemen oder offenen Wunden. Vorsicht gilt auch bei einer Nickel-Allergie, da der vielfach hautunverträgliche Stoff bislang in vielen untersuchten Tattoo-Farben gefunden wurde.
  • Sterile Hygiene im Studio: Tätowierer" ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, d.h. im Prinzip kann jeder ein Tattoo-Studio eröffnen. Daher sollte der Tätowierer zumindest eine Hygieneschulung absolviert haben. Denn bei unsachgemäßen Nadelstichen ist die Entzündungs- und Verletzungsgefahr groß. Mangelnde Hygiene kann HIV-, Hepatitis- oder andere Infektionen auslösen. Stechwillige sollten vor einer Behandlung fragen, ob im Studio ein separater Raum mit abwischbaren Oberflächen und Liegen mit frischen Einwegtüchern vorhanden ist und ob sterile Nadeln und Instrumente verwendet werden. Der Tätowierer sollte auch nur zu sterilen Einmal-Farbtuben greifen. Das Wasser zum Verdünnen der Farben sollte ebenfalls aus sterilen Einwegpackungen stammen.
  • Stiche und Farben haben es in sich: Durch die Stichelei mit der Tätowiernadel in tieferliegende Hautschichten können Entzündungen, Allergien und bleibende Hautschädigungen auftreten. Einige Tattoo-Tinten weisen allergieauslösende Stoffe oder problematische Azofarbstoffe auf. In einigen gelben Tinten wurden zum Beispiel Cadmiumsalze nachgewiesen, die bei Sonnenbestrahlung starke Hautreizungen auslösen können. Schwarze Tinten, die vor allem den Ruß-Farbstoff "Carbon Black" enthalten, sind häufig mit krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet.
  • Auf Prüfzertifikat bei Tattoo-Tinten achten: Gewissenhafte Körperkünstler benutzen nur unbedenkliche Farben mit Prüfzertifikat. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Anhänger des farbigen Körperkults vom Tätowierer ihrer Wahl schriftlich bestätigen lassen, dass die verwendeten Tinten den gültigen Vorgaben entsprechen und keine krebserregenden aromatischen Amine, Phenole, Nitrosamine, PAK oder Schwermetalle enthalten. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass das Produkt der Deutschen Gesetzgebung (Tätowiermittel-Verordnung) entspricht! Lassen Sie sich nicht von Aussagen täuschen, dass das Produkt der europäischen Gesetzgebung über Tätowiertinten entspreche – eine solche Gesetzgebung existiert bisher nicht! Die Chargennummern auf den vorgelegten Zertifikaten und dem Tintenbehältnis müssen übereinstimmen. Die Farben sollten mindestens Name und Anschrift des Herstellers, sämtliche Inhaltsstoffe, die Chargennummer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen tragen.
  • Wundversorgung danach: Viele Probleme resultieren aus einer mangelnden Nachversorgung im Anschluss an den Tattootermin. Das Tattoo ist eine Wunde. Die Wundpflege gleicht der bei leichten Verbrennungen. Was dabei zu beachten ist, listet das Internetmagazin "Medizininfo" auf. Danach muss der Bereich bis zur Heilung sauber und feucht gehalten werden. Das Tattoo sollte noch 2 - 12 Stunden, auch über Nacht, verbunden sein. Waschen Sie das Tattoo mit antibakterieller Seife und viel Wasser, um alle Rückstände auf dem Tattoo zu entfernen! Nicht reiben! Gebrauchen Sie keinen Alkohol oder andere Substanzen, die die Haut reizen und austrocknen! In den ersten fünf Tagen danach mit sauberen Händen eine leichte antibiotische Salbe auftragen! Starke Sonnenbestrahlung, schwimmen im Chlorwasser, heiße Bäder oder Whirlpool sind mindestens für vier Wochen beziehungsweise bis zur vollständigen Wundheilung tabu. Bei leichten Entzündungen sind Panthenol-Präparate empfehlenswert, im Fall einer starken Entzündung sind Hausarzt oder Dermatologe zu konsultieren. Ein gutes Tattoostudio erkennt man auch daran, dass die entsprechenden Informationen schriftlich mitgegeben werden.

Quelle: vz Baden-Württemberg

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