Auf vielen Messen können die Besucher auch gleich einkaufen. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn der gekaufte Artikel dann doch nicht zusagt, und man ihn gerne zurückgeben möchte?
Früher galt da der Grundsatz: Kein Widerruf für Messegeschäfte. Allerdings gibt es da mittlerweile Ausnahmen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern klärt diesbezüglich auf: Widerruf beim Messekauf?
Dienstag, 20. Juni 2017
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