Auf vielen Messen können die Besucher auch gleich einkaufen. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn der gekaufte Artikel dann doch nicht zusagt, und man ihn gerne zurückgeben möchte?
Früher galt da der Grundsatz: Kein Widerruf für Messegeschäfte. Allerdings gibt es da mittlerweile Ausnahmen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern klärt diesbezüglich auf: Widerruf beim Messekauf?
Dienstag, 20. Juni 2017
Beliebteste Artikel
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Im Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Vora...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Der Zoll warnt vor Zahlungsaufforderungen und Phishing-Mails, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen. Auf der offiziellen Webseite de...